Auswandern & Steuern

Lebensmittelpunkt

Schreibtischglobus in warmem Licht

Der Lebensmittelpunkt bezeichnet den Ort, an dem sich Familie, wirtschaftliche Interessen und der überwiegende Teil des Lebensalltags einer Person befinden. Er ist neben der 183-Tage-Regel eines der wichtigsten Kriterien, die Finanzämter zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit heranziehen.

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