Lebensmittelpunkt
Der Lebensmittelpunkt bezeichnet den Ort, an dem sich Familie, wirtschaftliche Interessen und der überwiegende Teil des Lebensalltags einer Person befinden. Er ist neben der 183-Tage-Regel eines der wichtigsten Kriterien, die Finanzämter zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit heranziehen.
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