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US-LLC gründen als EU-Bürger 2026: DIY-Leitfaden

US-LLC gründen als EU-Bürger 2026: Gründung, EIN ohne SSN, Bankkonto und Form 5472 im vollständigen DIY-Leitfaden für Non-Residents.

US-LLC gründen als EU-Bürger 2026: Gründung, EIN ohne SSN, Bankkonto und Form 5472 im vollständigen DIY-Leitfaden für Non-Residents.

Eine US-amerikanische LLC kann für europäische Unternehmer, SaaS-Anbieter, Berater, Agenturen und internationale Online-Unternehmen eine interessante Unternehmensstruktur sein. Sie ermöglicht den Zugang zu einer amerikanischen Gesellschaft, einer Employer Identification Number, internationalen Zahlungsdienstleistern und – abhängig vom Geschäftsmodell – einem US-Geschäftskonto.

Dafür musst du weder US-Staatsbürger sein noch dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben. Eine LLC kann grundsätzlich auch von einer Person gegründet und geführt werden, die vollständig außerhalb der USA lebt.

Allerdings kursieren im Internet viele vereinfachte oder veraltete Aussagen. Eine US-LLC bedeutet nicht automatisch „null Prozent Steuern”. Eine Registered-Agent-Adresse ist nicht automatisch als Bankadresse geeignet. Und obwohl eine ausländisch gehaltene Single-Member LLC häufig keine klassische US-Einkommensteuer zahlt, können trotzdem jährliche Meldepflichten gegenüber dem IRS bestehen.

Dieser Leitfaden erklärt den kostengünstigen DIY-Weg für das Jahr 2026 – einschließlich LLC-Gründung, EIN-Antrag, Bankkonto, Form 5472, Adressanforderungen, laufenden Kosten und typischen Fehlern.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Besonders die steuerliche Behandlung hängt von deinem Wohnsitzstaat, deinem Geschäftsmodell, deinen Kunden, Mitarbeitern, Betriebsstätten und Zahlungsströmen ab.

Das Wichtigste in Kürze

Als EU-Bürger ohne US-Wohnsitz kannst du grundsätzlich:

  • eine US-LLC gründen,
  • alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer der LLC sein,
  • eine EIN ohne SSN oder ITIN beantragen,
  • aus Europa ein US-Geschäftskonto beantragen,
  • US-Zahlungsanbieter und internationale Fintech-Dienste nutzen.

Du benötigst dafür typischerweise:

  • einen gültigen Reisepass,
  • einen Registered Agent im Gründungsstaat,
  • eine reale Wohn- oder Geschäftsadresse außerhalb oder innerhalb der USA,
  • eine geschäftliche E-Mail-Adresse,
  • eine klare Beschreibung deines Geschäftsmodells,
  • Gründungsdokumente der LLC,
  • eine EIN des IRS,
  • gegebenenfalls eine US-Telefonnummer,
  • ein System für Buchhaltung und jährliche Compliance.

Eine ITIN ist für die reine Gründung einer LLC und die Beantragung einer EIN normalerweise nicht zwingend erforderlich.

Was ist eine US-LLC?

LLC steht für Limited Liability Company. Es handelt sich um eine flexible Gesellschaftsform nach dem Recht des jeweiligen US-Bundesstaates.

Eine LLC verbindet typischerweise:

  • eine rechtlich eigenständige Unternehmensstruktur,
  • eine Haftungsbegrenzung für ihre Eigentümer,
  • relativ flexible interne Regelungen,
  • eine je nach Situation unterschiedliche steuerliche Einordnung.

Eine LLC mit nur einem Eigentümer wird als Single-Member LLC bezeichnet. Wird sie vollständig von einer Person außerhalb der USA gehalten, spricht man häufig von einer foreign-owned Single-Member LLC.

Für US-Bundeseinkommensteuerzwecke wird eine solche Gesellschaft ohne besondere Steuerwahl regelmäßig als „disregarded entity” behandelt. Das bedeutet vereinfacht, dass die LLC für bestimmte steuerliche Zwecke nicht getrennt von ihrem Eigentümer betrachtet wird.

Für einzelne Informations- und Meldepflichten – insbesondere Form 5472 – wird sie jedoch ausdrücklich wie eine eigenständige US-Gesellschaft behandelt.

Kann ich eine LLC gründen, ohne in den USA zu leben?

Ja. Für die Gründung einer LLC ist grundsätzlich weder eine US-Staatsbürgerschaft noch ein amerikanischer Wohnsitz erforderlich.

Auch für die Beantragung eines Geschäftskontos verlangen manche Anbieter keinen Wohnsitz in den USA. Mercury erklärt beispielsweise ausdrücklich, dass Gründer außerhalb der Vereinigten Staaten einen Antrag stellen können. Das Unternehmen muss jedoch in den USA registriert sein, eine bestehende oder geplante US-Geschäftstätigkeit haben und eine überprüfbare tatsächliche Geschäftsadresse angeben.

Die Annahme eines Kontos ist niemals garantiert. Banken und Fintech-Anbieter führen eigene KYC-, Geldwäsche- und Risikoprüfungen durch.

Schritt 1: Den richtigen Bundesstaat wählen

Eine LLC wird nicht „bei den USA”, sondern in einem bestimmten Bundesstaat gegründet.

Für internationale Online-Unternehmen werden häufig folgende Staaten genannt:

  • Wyoming,
  • Delaware,
  • New Mexico,
  • Florida.

Für einen kleinen, inhabergeführten Onlinebetrieb ohne Investoren ist Wyoming häufig eine pragmatische Wahl. Delaware kann dagegen für Unternehmen interessant sein, die institutionelle Investoren aufnehmen oder später eine komplexere US-Unternehmensstruktur aufbauen möchten.

Warum Wyoming häufig gewählt wird

Wyoming ist bei internationalen Gründern beliebt, weil der Bundesstaat:

  • eine vergleichsweise einfache Online-Gründung ermöglicht,
  • relativ moderate laufende staatliche Gebühren verlangt,
  • keinen allgemeinen persönlichen Einkommensteuersatz des Bundesstaates erhebt,
  • für kleine LLCs meist weniger komplex ist als Delaware.

Dennoch ist die verbreitete Aussage, Wyoming habe pauschal „0 % Steuer auf ausländische Einkünfte”, irreführend.

Der Gründungsstaat entscheidet nicht allein darüber, ob und wo Steuern entstehen. Entscheidend sind unter anderem:

  • der steuerliche Wohnsitz des Eigentümers,
  • der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung,
  • die Art und Quelle der Einkünfte,
  • Tätigkeiten, Mitarbeiter oder Büros in den USA,
  • US-Kunden und Vertragsstrukturen,
  • mögliche Betriebsstätten,
  • die steuerlichen Vorschriften des europäischen Wohnsitzstaates.

Eine Wyoming LLC schützt dich daher nicht automatisch vor Steuern in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Staat.

Muss mein Name öffentlich erscheinen?

Die öffentlich sichtbaren Informationen unterscheiden sich je nach Bundesstaat und Einreichungsmethode.

In Wyoming kann derjenige, der die Articles of Organization einreicht, als „Organizer” in den Unterlagen erscheinen. Wer seinen eigenen Namen dort nicht veröffentlichen möchte, kann den Registered Agent oder einen Formation Service mit der Einreichung beauftragen.

Das schafft jedoch keine echte Anonymität gegenüber:

  • dem Registered Agent,
  • dem IRS,
  • Banken und Zahlungsanbietern,
  • Steuerbehörden,
  • Gerichten oder Strafverfolgungsbehörden.

Banken müssen den wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen ihrer KYC-Prüfung identifizieren.

Schritt 2: Registered Agent beauftragen

Jede Wyoming LLC benötigt einen Registered Agent mit einer physischen Adresse im Bundesstaat.

Der Registered Agent nimmt unter anderem entgegen:

  • behördliche Schreiben,
  • gerichtliche Zustellungen,
  • Mitteilungen des Secretary of State,
  • bestimmte Compliance-Dokumente.

Die Kosten liegen je nach Anbieter häufig zwischen etwa 50 und 150 US-Dollar pro Jahr.

Registered-Agent-Adresse ist keine echte Geschäftsadresse

Das ist einer der häufigsten Fehler internationaler Gründer.

Die Adresse des Registered Agent erfüllt eine rechtliche Zustellfunktion. Sie ist aber nicht automatisch:

  • dein tatsächlicher Unternehmenssitz,
  • deine operative Geschäftsadresse,
  • eine akzeptierte Bankadresse,
  • eine private Wohnadresse,
  • eine vollwertige Post- oder Büroanschrift.

Viele Registered-Agent- und Virtual-Mail-Adressen werden als Commercial Mail Receiving Agency, kurz CMRA, oder als virtuelle Adresse erkannt.

Mercury akzeptiert Registered-Agent-Adressen, Postfächer, virtuelle Adressen und Mailcenter ausdrücklich nicht als physische Geschäftsadresse. Als tatsächliche Adresse kann bei internationalen Gründern dagegen eine überprüfbare ausländische Wohn- oder Geschäftsadresse akzeptiert werden.

Du brauchst daher häufig zwei unterschiedliche Angaben:

  1. Registered Office: Adresse des Registered Agent in Wyoming.
  2. Principal Place of Business: Deine reale operative Geschäfts- oder Wohnadresse, beispielsweise in der EU.

Mache bei Bankanträgen immer wahrheitsgemäße Angaben. Eine virtuelle US-Adresse darf nicht als tatsächliches Büro dargestellt werden, wenn dort keine reale Geschäftstätigkeit stattfindet.

Schritt 3: LLC in Wyoming registrieren

Die Gründung erfolgt über den Wyoming Secretary of State.

Dafür werden die Articles of Organization eingereicht. Typischerweise werden unter anderem folgende Angaben benötigt:

  • Name der LLC,
  • Registered Agent,
  • Registered Office,
  • E-Mail-Adresse,
  • Angaben zum Organizer.

Der gewünschte Firmenname muss verfügbar sein und eine zulässige Rechtsformbezeichnung wie „LLC” oder „Limited Liability Company” enthalten.

Bestimmte Begriffe können genehmigungs- oder nachweispflichtig sein. Dazu gehören je nach Einzelfall beispielsweise Bezeichnungen, die eine Bank, Versicherung oder regulierte Berufsleistung vermuten lassen.

Welche Dokumente erhältst du?

Nach erfolgreicher Gründung stehen normalerweise Dokumente wie die folgenden zur Verfügung:

  • Articles of Organization,
  • Filing Confirmation oder Certificate,
  • gegebenenfalls ein Certificate of Good Standing,
  • Operating Agreement,
  • Initial Resolutions oder Written Consent.

Nicht alle Dokumente werden automatisch vom Bundesstaat erstellt. Ein Operating Agreement und interne Beschlüsse müssen häufig separat angefertigt werden.

Operating Agreement

Auch eine Single-Member LLC sollte ein schriftliches Operating Agreement besitzen.

Darin können unter anderem geregelt werden:

  • Eigentumsverhältnisse,
  • Geschäftsführung,
  • Bankvollmachten,
  • Einlagen,
  • Ausschüttungen,
  • Geschäftsjahr,
  • Auflösung der Gesellschaft,
  • Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen.

Banken und Zahlungsanbieter können dieses Dokument bei der Kontoeröffnung verlangen.

Schritt 4: BOI Report – besteht 2026 noch eine Meldepflicht?

Für eine gewöhnliche LLC, die direkt in einem US-Bundesstaat gegründet wurde, besteht nach dem derzeitigen Stand grundsätzlich keine BOI-Meldepflicht mehr.

FinCEN änderte die Regeln im März 2025. In den USA gegründete Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten wurden von der BOI-Meldepflicht nach dem Corporate Transparency Act ausgenommen. Die verbleibenden Regeln betreffen im Wesentlichen bestimmte außerhalb der USA gegründete Gesellschaften, die zur Geschäftstätigkeit in den USA registriert werden.

Das bedeutet:

  • Eine neu gegründete Wyoming LLC muss nach der derzeitigen Regelung normalerweise keinen BOI Report einreichen.
  • Bereits abgegebene Berichte müssen von einer in den USA gegründeten Gesellschaft grundsätzlich nicht allein wegen späterer Änderungen aktualisiert werden.
  • Die Regeln können sich politisch oder gerichtlich erneut ändern.

Prüfe daher unmittelbar vor und nach der Gründung die aktuellen Informationen von FinCEN. Reiche nicht vorsorglich sensible Ausweisdaten in ein System ein, wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Schritt 5: EIN ohne SSN oder ITIN beantragen

Die Employer Identification Number, kurz EIN, ist die bundesweite Steuernummer des Unternehmens.

Sie wird häufig benötigt für:

  • US-Geschäftskonten,
  • Zahlungsanbieter,
  • IRS-Erklärungen,
  • Buchhaltung,
  • Verträge und Rechnungen,
  • bestimmte Plattformen und Marktplätze.

Auch eine LLC ohne Mitarbeiter benötigt in der Praxis meistens eine EIN.

Kann ich eine EIN ohne SSN beantragen?

Ja. Ein ausländischer Eigentümer, der keinen Anspruch auf eine SSN hat und keine ITIN besitzt, kann grundsätzlich trotzdem eine EIN beantragen.

Der IRS erläutert in seinen internen Vorgaben ausdrücklich die Behandlung ausländischer Antragsteller ohne SSN oder ITIN.

Welches Formular wird benötigt?

Für die Beantragung wird Form SS-4 – Application for Employer Identification Number verwendet.

Die aktuelle Fassung und die offiziellen Anweisungen sollten direkt beim IRS heruntergeladen werden.

Typische Angaben für eine ausländisch gehaltene Single-Member LLC

Die genaue Eintragung hängt von der individuellen Struktur ab. Häufig relevant sind:

  • rechtlicher Name der LLC,
  • Handelsname, sofern vorhanden,
  • Postanschrift,
  • verantwortliche Person,
  • Gründungsdatum,
  • Abschlussmonat des Geschäftsjahres,
  • Haupttätigkeit,
  • Grund des Antrags.

In den aktuellen SS-4-Anweisungen wird für eine foreign-owned U.S. disregarded entity, die Form 5472 einreichen muss, als Grund sinngemäß die Formulierung „Foreign-owned U.S. disregarded entity filing Form 5472” vorgesehen.

Verwende daher nicht blind Eintragungen aus alten Forenbeiträgen. Insbesondere Angaben wie „Banking – Open US Business Banking Account” oder pauschale Tätigkeitsbeschreibungen sind nicht in jedem Fall die korrekte oder beste Formulierung.

Muss das Formular handschriftlich ausgefüllt werden?

Nein, ein pauschales Erfordernis, das gesamte Formular handschriftlich auszufüllen, ergibt sich aus den offiziellen IRS-Anweisungen nicht.

Das Formular kann lesbar am Computer ausgefüllt werden. Entscheidend sind vollständige, konsistente Angaben und eine ordnungsgemäße Unterschrift.

Benötigt der IRS eine Passkopie und die Articles of Organization?

Eine Passkopie und Gründungsunterlagen können in einzelnen Fällen angefordert oder zur Klärung hilfreich sein. Sie sind aber nicht pauschal in jeder EIN-Antragssituation als Standardanlage vorgeschrieben.

Sende nur Unterlagen, die laut aktueller IRS-Anweisung benötigt oder vom IRS konkret angefordert werden. Unnötige Ausweiskopien erhöhen das Datenschutzrisiko.

Wohin wird Form SS-4 gefaxt?

Die Faxnummern können sich ändern. Nach den aktuellen IRS-Angaben gelten für internationale Anträge unterschiedliche Nummern, je nachdem, ob das Fax innerhalb oder außerhalb der USA versendet wird.

Der IRS nennt derzeit:

  • innerhalb der USA: 855-215-1627,
  • außerhalb der USA: 304-707-9471.

Die häufig in älteren Anleitungen genannte Nummer 855-641-6935 erscheint auf einer allgemeinen IRS-EIN-Seite, während die spezielle „Where to File”-Seite für internationale Anträge die oben genannten Nummern aufführt. Prüfe deshalb unmittelbar vor dem Versand die aktuelle offizielle Einreichungsseite.

Bearbeitungszeit

Der IRS nennt für Faxanträge häufig eine Bearbeitung innerhalb weniger Werktage, sofern eine Rückfaxnummer angegeben wurde und keine Rückfragen bestehen. In der Praxis kann es deutlich länger dauern – insbesondere in Steuerperioden oder bei fehlerhaften Angaben.

Plane daher nicht mit einer garantierten Frist.

Schritt 6: Professionelle Online-Präsenz aufbauen

Banken, Zahlungsanbieter und Geschäftspartner wollen verstehen, ob hinter der LLC ein echtes, nachvollziehbares Unternehmen steht.

Eine seriöse Online-Präsenz sollte bereits vor dem Bankantrag vorhanden sein.

Deine Website sollte mindestens enthalten

  • klare Beschreibung deiner Leistungen oder Produkte,
  • nachvollziehbares Geschäftsmodell,
  • Zielgruppe,
  • Kontaktmöglichkeit,
  • geschäftliche E-Mail-Adresse,
  • Datenschutzerklärung,
  • Impressum beziehungsweise Anbieterinformationen,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, falls passend,
  • Rückerstattungs- oder Widerrufsregeln, falls relevant,
  • Unternehmensname und konsistente Kontaktdaten.

Nutze eine Domain-E-Mail wie:

[email protected]

statt einer kostenlosen, anonym wirkenden Adresse.

Konsistenz ist wichtiger als künstliche Verzeichniseinträge

Die Daten auf Website, Bankantrag, IRS-Unterlagen und LLC-Dokumenten sollten zusammenpassen.

Achte besonders auf:

  • identische Schreibweise des Unternehmensnamens,
  • nachvollziehbare Geschäftsadresse,
  • einheitliche Tätigkeitsbeschreibung,
  • passende Website-Domain,
  • reale Telefonnummer,
  • plausibles Geschäftsmodell.

Einträge in beliebigen Unternehmensverzeichnissen garantieren keine Kontoeröffnung. Künstlich erzeugte Profile können sogar negativ wirken, wenn sie widersprüchliche oder irreführende Angaben enthalten.

Erstelle keinen falschen Google-Maps-Standort und behaupte kein US-Büro, das nicht tatsächlich existiert.

Schritt 7: US-Geschäftskonto als Non-Resident eröffnen

Mit Gründungsdokumenten, EIN, Reisepass, Website und Geschäftsmodell kannst du verschiedene Anbieter prüfen. Den allgemeinen Ablauf einer Kontoeröffnung ohne festen US-Wohnsitz beschreiben wir auch in unserem Guide zum US-Bankkonto ohne Wohnsitz.

Häufig genannte Anbieter

Je nach Land, Branche und Unternehmensstruktur kommen unter anderem infrage:

  • Mercury,
  • Wise Business,
  • Airwallex,
  • Revolut Business,
  • traditionelle US-Banken,
  • weitere spezialisierte Fintech-Anbieter.

Die Verfügbarkeit und Zulassungskriterien ändern sich regelmäßig. Nicht jeder Anbieter eröffnet Konten für jede Nationalität, jedes Wohnsitzland oder jedes Geschäftsmodell.

Mercury

Mercury unterstützt nach eigenen Angaben US-Unternehmen mit internationalen Gründern. Ein US-Wohnsitz ist nicht zwingend erforderlich.

Gefordert werden unter anderem:

  • eine in den USA gegründete Gesellschaft,
  • bestehende oder geplante US-Aktivitäten,
  • eine akzeptierte tatsächliche Geschäftsadresse,
  • Angaben zu Eigentümern und Geschäftsmodell,
  • erforderliche Gründungs- und Identitätsdokumente.

Entgegen älteren Erfahrungsberichten akzeptiert Mercury eine Registered-Agent-, virtuelle oder CMRA-Adresse nicht als physische Geschäftsadresse. Eine überprüfbare ausländische Wohnadresse kann dagegen für einen internationalen Gründer zulässig sein.

Wise Business

Wise ist kein Ersatz für eine vollwertige US-Bank in jeder Situation. Je nach Gesellschaft, Sitz, Wohnsitzland und Verifizierbarkeit der Adresse kann ein Konto verfügbar sein oder abgelehnt werden.

Eine Registered-Agent-Adresse allein reicht typischerweise nicht aus, um die operative Unternehmensadresse nachzuweisen.

Revolut Business

Die Zulässigkeit einer US-LLC bei Revolut hängt unter anderem von der aktuell unterstützten Gesellschaftsstruktur, dem Sitz des Unternehmens, dem Wohnsitz der Eigentümer und dem jeweiligen Revolut-Markt ab.

Eine EIN allein garantiert keine Annahme.

Airwallex

Airwallex kann für internationale Zahlungen und mehrere Währungen interessant sein. Auch hier gelten jedoch individuelle Länder-, Branchen-, Adress- und KYC-Anforderungen.

Brex

Brex richtet sich stärker an wachstumsorientierte und häufig venture-finanzierte Unternehmen. Eine neu gegründete Ein-Personen-LLC ohne substanzielle Geschäftstätigkeit erfüllt nicht automatisch die Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden typischerweise verlangt?

Bereite folgende Dokumente und Informationen vor:

  • Reisepass,
  • Selfie oder Videoidentifizierung,
  • Articles of Organization,
  • EIN-Bestätigung,
  • Operating Agreement,
  • tatsächliche Wohnadresse,
  • tatsächliche Geschäftsadresse,
  • Website,
  • Beschreibung der angebotenen Produkte oder Leistungen,
  • erwartetes Transaktionsvolumen,
  • Herkunft des Startkapitals,
  • Kunden- und Lieferantenländer,
  • bestehende Verträge oder Rechnungen,
  • gegebenenfalls Steueridentifikationsnummer des Wohnsitzlandes.

Beantworte alle Fragen konkret. Eine Formulierung wie „Consulting” ist oft zu allgemein. Besser wäre beispielsweise:

„B2B-Softwareberatung für europäische Finanzdienstleister. Kunden zahlen monatliche Projekt- und Abonnementgebühren per Banküberweisung. Es werden keine Kundengelder verwaltet.”

Schritt 8: Steuerliche Einordnung der LLC

Eine US-LLC ist nicht automatisch steuerfrei.

Ob US-Bundeseinkommensteuer entsteht, hängt insbesondere davon ab, ob die Einkünfte als mit einer US-Geschäftstätigkeit effektiv verbunden gelten und ob in den USA eine relevante Geschäftspräsenz besteht.

Mögliche Faktoren sind:

  • Mitarbeiter oder Vertreter in den USA,
  • ein tatsächliches US-Büro,
  • persönliche Leistungserbringung in den USA,
  • Lagerbestände oder Fulfillment-Strukturen,
  • bestimmte abhängige Vertreter,
  • US-bezogene Einkommensquellen,
  • besondere Regeln für Handel, Immobilien oder Investitionen.

Zusätzlich kann dein europäischer Wohnsitzstaat:

  • die Gewinne dir persönlich zurechnen,
  • die LLC als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft einstufen,
  • den Ort der Geschäftsleitung im Wohnsitzstaat sehen,
  • Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer verlangen,
  • Umsatzsteuer- beziehungsweise VAT-Pflichten auslösen,
  • eine Registrierung oder Offenlegung ausländischer Gesellschaften verlangen.

Eine LLC kann in den USA als disregarded entity gelten, während sie in Deutschland oder Österreich steuerlich anders behandelt wird. Diese Qualifikationskonflikte gehören zu den wichtigsten Gründen, vor der Gründung eine grenzüberschreitende Steuerberatung einzuholen.

Schritt 9: Form 5472 und Pro-forma Form 1120

Eine vollständig ausländisch gehaltene US-Single-Member LLC kann zu einer jährlichen Informationsmeldung verpflichtet sein.

Dabei werden typischerweise eingereicht:

  • Form 5472, und
  • eine Pro-forma Form 1120 als Deckelerklärung.

Form 5472 meldet bestimmte Transaktionen zwischen der LLC und verbundenen ausländischen Personen – insbesondere dem ausländischen Eigentümer.

Was sind meldepflichtige Transaktionen?

Bei einer foreign-owned disregarded entity können unter anderem relevant sein:

  • Einzahlungen des Eigentümers,
  • Auszahlungen an den Eigentümer,
  • Bezahlung von LLC-Kosten durch den Eigentümer,
  • Erstattung privater Vorleistungen,
  • Darlehen zwischen Eigentümer und LLC,
  • Übertragung von Vermögenswerten,
  • Managementgebühren,
  • sonstige Zahlungen zwischen verbundenen Parteien.

Schon die Einzahlung des Gründungskapitals oder die private Bezahlung der Registered-Agent-Gebühr kann daher eine relevante Eigentümertransaktion darstellen.

Die Aussage „Bei null Umsatz muss Form 5472 immer eingereicht werden” ist zu pauschal. Entscheidend ist nicht ausschließlich der Umsatz, sondern insbesondere, ob im betreffenden Jahr meldepflichtige Transaktionen stattgefunden haben.

In der Praxis haben neu gegründete LLCs jedoch fast immer zumindest Gründungs-, Einlage- oder Kostentransaktionen mit ihrem Eigentümer.

Wie hoch ist die Strafe?

Der IRS kann für eine verspätete, unvollständige oder fehlende Form 5472 eine Grundstrafe von 25.000 US-Dollar festsetzen.

Nach einer IRS-Aufforderung können bei fortdauernder Nichtabgabe weitere Strafen von jeweils 25.000 US-Dollar pro 30-Tage-Zeitraum hinzukommen.

Diese Meldepflicht sollte daher nicht ignoriert werden.

Abgabefrist

Bei einem kalenderjährlichen Geschäftsjahr liegt die reguläre Frist typischerweise am 15. Tag des vierten Monats nach Ende des Steuerjahres – normalerweise am 15. April.

Eine Fristverlängerung kann grundsätzlich über Form 7004 beantragt werden. Die genaue Einreichungsart für eine foreign-owned disregarded entity sollte anhand der aktuellen IRS-Anweisungen geprüft werden.

Schritt 10: Wyoming Annual Report

Zusätzlich zu IRS-Pflichten muss die LLC ihre staatlichen Pflichten in Wyoming erfüllen.

Dazu gehört insbesondere der jährliche Annual Report einschließlich der License Tax.

Der Bericht ist grundsätzlich jedes Jahr zum ersten Tag des Gründungsmonats fällig.

Beispiel:

Wurde die LLC am 18. Juli gegründet, ist der Annual Report in den Folgejahren grundsätzlich bis zum 1. Juli fällig.

Die Mindestgebühr liegt üblicherweise bei 60 US-Dollar. Bei größeren in Wyoming belegenen Vermögenswerten kann die Gebühr höher ausfallen.

Wird der Annual Report nicht rechtzeitig eingereicht, kann die LLC ihren Good Standing verlieren und schließlich administrativ aufgelöst werden.

Schritt 11: Buchhaltung und saubere Trennung

Auch eine einfache Single-Member LLC sollte eine ordentliche Buchhaltung führen.

Dokumentiere mindestens:

  • sämtliche Einnahmen,
  • sämtliche Ausgaben,
  • Eigentümereinlagen,
  • Auszahlungen an den Eigentümer,
  • Darlehen,
  • Währungsumrechnungen,
  • Gebühren,
  • Verträge,
  • Rechnungen,
  • Kontoauszüge,
  • Zahlungsanbieterabrechnungen.

Vermische Privat- und Geschäftsgeld nicht unnötig

Die LLC sollte ein eigenes Geschäftskonto verwenden.

Private Zahlungen für Unternehmensausgaben müssen korrekt als Einlage, Auslage oder Verbindlichkeit erfasst werden. Geschäftliche Einnahmen sollten nicht dauerhaft über private Konten laufen.

Eine klare Trennung verbessert:

  • Buchhaltung,
  • Steuererklärungen,
  • Bankprüfungen,
  • Nachweis der Haftungstrennung,
  • Vorbereitung von Form 5472.

Realistische Kosten einer günstigen US-LLC

Die tatsächlichen Kosten hängen vom Anbieter und deinen Anforderungen ab.

Einmalige Kosten

Typische Posten sind:

  • staatliche Gründungsgebühr,
  • Formation-Service, falls genutzt,
  • Operating Agreement,
  • Fax- oder Kommunikationsdienst,
  • Domain und Website,
  • gegebenenfalls Dokumentenbeglaubigungen.

Jährliche Kosten

Typische laufende Posten sind:

  • Registered Agent,
  • Wyoming Annual Report beziehungsweise License Tax,
  • Domain und E-Mail,
  • Buchhaltung,
  • Steuererklärungen,
  • gegebenenfalls virtuelle Postbearbeitung,
  • Bank- und Zahlungsgebühren.

Realistisches Budget

Eine extrem einfache DIY-Gründung kann bei wenigen hundert US-Dollar beginnen.

Ein realistisches erstes Jahr mit professioneller Website, Registered Agent, grundlegender Buchhaltung und fachgerechter Form-5472-Erstellung kostet jedoch häufig deutlich mehr als die oft beworbenen 250 bis 400 US-Dollar.

Besonders die Steuer-Compliance sollte nicht allein deshalb eingespart werden, weil die eigentliche LLC-Gründung günstig ist.

Realistischer Zeitplan

Eine mögliche Reihenfolge sieht so aus:

Tag 1 bis 3

  • Bundesstaat auswählen,
  • Registered Agent beauftragen,
  • Firmennamen prüfen,
  • LLC einreichen.

Tag 2 bis 7

  • Operating Agreement erstellen,
  • Website und Domain-E-Mail einrichten,
  • Geschäftsmodell dokumentieren,
  • Buchhaltung vorbereiten.

Nach Erhalt der Gründungsunterlagen

  • Form SS-4 fertigstellen,
  • EIN beim IRS beantragen,
  • Rückfax beziehungsweise IRS-Schreiben abwarten.

Nach Erhalt der EIN

  • Bank- und Fintech-Anträge stellen,
  • Zahlungsanbieter einrichten,
  • Geschäftskapital einzahlen,
  • Verträge und Rechnungen auf die LLC umstellen.

Die gesamte Dauer kann wenige Wochen betragen. Sie kann sich aber bei IRS-Rückfragen, Bankprüfungen, Adressproblemen oder einem schwer verständlichen Geschäftsmodell deutlich verlängern.

Die häufigsten Fehler

1. „Wyoming bedeutet automatisch 0 % Steuern”

Falsch. Der Gründungsstaat ist nur ein Teil der steuerlichen Analyse. Dein Wohnsitzstaat und der Ort der Geschäftsleitung sind oft entscheidender.

2. Registered-Agent-Adresse als echtes Büro angeben

Eine Registered-Agent- oder CMRA-Adresse ist keine operative Geschäftsadresse. Banken können Nachweise für deine tatsächliche Adresse verlangen.

3. BOI Report nach veralteten Anleitungen einreichen

In den USA gegründete LLCs sind nach dem gegenwärtigen Stand grundsätzlich von der FinCEN-BOI-Meldepflicht befreit.

4. Form 5472 vergessen

Die Strafe kann bereits bei 25.000 US-Dollar beginnen.

5. Falsche Faxnummer aus einem alten Blog verwenden

IRS-Kontaktdaten können sich ändern. Prüfe vor jedem Antrag die aktuelle offizielle „Where to File”-Seite.

6. Ein erfundenes Geschäftsmodell präsentieren

Banken prüfen Website, Kunden, Zahlungsströme, Branchenrisiko und wirtschaftlich Berechtigte. Falsche Angaben können zur Ablehnung oder späteren Kontoschließung führen.

7. Privat- und Geschäftsgeld vermischen

Dadurch werden Buchhaltung, Form 5472 und der Nachweis der rechtlichen Trennung unnötig kompliziert.

8. Nur die US-Steuern betrachten

Auch wenn in den USA keine Einkommensteuer anfällt, kann der Wohnsitzstaat des Eigentümers die LLC-Gewinne besteuern.

DIY-Checkliste für EU-Non-Residents

Vor der Gründung

  • Geschäftsmodell schriftlich definieren
  • Steuerfolgen im Wohnsitzstaat prüfen
  • Bundesstaat auswählen
  • Registered Agent vergleichen
  • tatsächliche Geschäftsadresse festlegen
  • Firmenname prüfen

Bei der Gründung

  • Registered Agent beauftragen
  • Articles of Organization einreichen lassen
  • Organizer-Datenschutz berücksichtigen
  • Operating Agreement erstellen
  • Gründungsdokumente sicher speichern

Nach der Gründung

  • EIN mit Form SS-4 beantragen
  • professionelle Website veröffentlichen
  • Domain-E-Mail einrichten
  • Geschäftskonto beantragen
  • Buchhaltung starten
  • Eigentümereinlagen dokumentieren

Jährlich

  • Form 5472 und Pro-forma Form 1120 prüfen
  • Bundes- und Wohnsitzstaat-Steuerpflichten prüfen
  • Wyoming Annual Report einreichen
  • Registered Agent verlängern
  • Geschäfts- und Eigentümerdaten aktualisieren
  • Buchhaltungsunterlagen archivieren

Häufig gestellte Fragen

Kann ein EU-Bürger eine US-LLC besitzen?

Ja. Eine LLC kann grundsätzlich vollständig von einer Person außerhalb der USA gehalten werden.

Brauche ich eine ITIN?

Nicht zwingend für die Gründung der LLC oder die Beantragung einer EIN. Eine ITIN kann jedoch später für bestimmte persönliche US-Steuererklärungen oder andere steuerliche Sachverhalte erforderlich werden.

Brauche ich eine US-Adresse?

Du benötigst im Gründungsstaat eine Registered-Agent-Adresse. Für Banken kann zusätzlich eine tatsächliche und überprüfbare Geschäfts- oder Wohnadresse verlangt werden. Diese darf je nach Anbieter auch außerhalb der USA liegen.

Kann ich die Registered-Agent-Adresse für Mercury verwenden?

Nicht als tatsächliche physische Geschäftsadresse. Mercury schließt Registered-Agent-, virtuelle und CMRA-Adressen hierfür ausdrücklich aus. Eine überprüfbare internationale Wohn- oder Geschäftsadresse kann akzeptiert werden.

Muss ich 2026 einen BOI Report abgeben?

Eine direkt in den USA gegründete LLC ist nach der aktuellen FinCEN-Regelung grundsätzlich von der BOI-Meldepflicht befreit.

Muss ich Form 5472 bei null Umsatz einreichen?

Nicht allein deshalb, weil die LLC null Umsatz hatte. Relevant sind meldepflichtige Transaktionen mit verbundenen Personen. Da aber häufig Eigentümereinlagen oder privat bezahlte Gründungskosten vorliegen, kann Form 5472 auch ohne Umsatz erforderlich sein.

Kann ich ein US-Bankkonto vollständig online eröffnen?

Bei bestimmten Anbietern ja. Die Annahme hängt jedoch von Wohnsitzland, Branche, tatsächlicher Adresse, US-Bezug, Dokumentation und Risikoprüfung ab.

Ist eine US-Telefonnummer zwingend erforderlich?

Nicht für die LLC-Gründung oder den EIN-Antrag als allgemeine gesetzliche Voraussetzung. Einzelne Banken und Plattformen können jedoch eine kompatible Telefonnummer verlangen.

Ist meine LLC anonym?

Nicht vollständig. Bestimmte Angaben können vor der allgemeinen Öffentlichkeit verborgen bleiben, der Eigentümer muss sich aber gegenüber Banken, Registered Agent, IRS und anderen zuständigen Stellen identifizieren.

Zahlt eine Wyoming LLC keine Steuern?

Diese Aussage ist falsch. Wyoming erhebt zwar bestimmte Steuern nicht, doch US-Bundessteuern und Steuern im Wohnsitzstaat des Eigentümers können trotzdem entstehen.

Fazit: Lohnt sich eine US-LLC für EU-Unternehmer?

Eine US-LLC kann für internationale Online-Unternehmer eine flexible und vergleichsweise kostengünstige Struktur sein. Besonders für SaaS, Beratung, digitale Dienstleistungen und grenzüberschreitende Geschäftsmodelle kann sie Zugang zu US-Zahlungsinfrastruktur und internationalen Geschäftspartnern erleichtern.

Die Gründung selbst ist meistens nicht der schwierige Teil.

Die entscheidenden Punkte sind:

  • korrekte steuerliche Einordnung,
  • wahrheitsgemäße Bankunterlagen,
  • eine überprüfbare tatsächliche Adresse,
  • konsequente Buchhaltung,
  • rechtzeitige Form-5472-Compliance,
  • jährliche staatliche Berichte,
  • Beachtung der Steuerregeln des eigenen Wohnsitzstaates.

Wer nur eine möglichst billige LLC gründet, ohne die jährlichen Pflichten zu verstehen, riskiert Kontoschließungen, hohe IRS-Strafen und steuerliche Probleme in mehreren Ländern.

Wer die Struktur dagegen sauber plant, alle Transaktionen dokumentiert und die US- sowie EU-Pflichten getrennt prüft, kann eine US-LLC auch als Non-Resident vollständig legal und professionell betreiben.

Einen Überblick über Kosten, Bundesstaaten-Wahl und die wichtigsten Grundlagen findest du auch auf unserer Themenseite zu US-LLC & Firmengründung.

Willst du deine LLC-Struktur individuell durchdenken, bevor du gründest? Buche ein kostenloses Strategiegespräch – wir schauen uns deine Situation gemeinsam an.

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