US-LLC & Firmengründung

Pass-Through-Besteuerung

Person bedient einen Taschenrechner

Pass-Through-Besteuerung bedeutet, dass die Gewinne einer LLC nicht auf Unternehmensebene besteuert werden, sondern direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden. Für in Deutschland ansässige LLC-Eigentümer bedeutet das: Die Gewinne werden meist unmittelbar der persönlichen Steuerpflicht zugerechnet.

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